Die Weinbergschnecke ist nach dem Washingtoner Artenschutzhabkommen und der Bundesdartenschutzverordnung "streng" bzw. "besonders" geschützt.
Dennoch gilt sie in verschiedenen Ländern als Delikatesse und ist insbesondere in Frankreich noch in vielen Lokalen auf jeder Speisekarte zu finden. Auch in Baden-Württemberg bieten Feinschmeckerlokale noch 1/2 oder 1 Dutzend als Vorspeise an. Heute kommen diese Schnecken aber aus Zuchtbetrieben.
Bevor sie unter Schutz gestellt wurde, konnte man in B-W noch Weinbergschnecken selbst in der Natur sammeln. Das war allerdings auch streng geregelt. So war das Sammeln nur in ausgewählten Stadt- und Landkreisen in einem Dreijahres-Rhythmus erlaubt. Der Sammler musste mindestens 10 Jahre alt sein und einen sog. "Schneckenring" mitführen, der einen Durchmesser von 32 mm hatte. Nur Schnecken, deren Gehäuse nicht durch diesen Ring gesteckt werden konnte, durften mitgenommen werden (Schonmaß).
Heute besteht hier ein generelles Sammelverbot.